BGH, Beschluss vom 04.02.2021, AZ VIII ZR 252/18
Ausgabe: 2/3-2021
Wird der Leasingnehmer vom Leasinggeber auf Zahlung rückständiger Leasingraten oder -nach fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen Zahlungsverzugs-auf Schadensersatz statt der Leistung in Anspruch genommen, ist eine gegen den Ver-käufer der Leasingsache -aus (leasingtypisch) abgetretenen Sachmängelgewährleistungsrechten des Leasinggebers-erhobene isolierte Drittwiderklage des Leasingnehmers auf Rückgewähr des Kaufpreises an den Leasinggeber zulässig.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…