OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2022, AZ 11 U 184/21
Ausgabe: 10 – 11/2022
Ein erkennbar unbefestigter Trennstreifen zwischen einer Fahrbahn und einem Seitenweg dient regelmäßig nicht dem Verkehr und muss nicht frei von Hindernissen wie z. B. einem Baumstumpf sein, so dass er von Fahrzeugen gefahrlos zum Parken genutzt werden kann.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2022/…