OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2021, AZ 1 RBs 337/20
Ausgabe: 12-2020 / 1-2021
1. Zu den Darlegungsanforderungen im Falle der Erhebung der Rüge, ein Beweisantrag sei unbeschieden geblieben.
2. Zum Übertragungsvermerk gemäß §§ 110c S. 1 OWiG, 32e Abs. 3 S. 2 StPO
Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2020/…