OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2024, AZ 1 ORbs 139/24
Ausgabe: 07-2024
Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn der Betroffene erfolglos alle ihm nach der konkreten Verfahrenslage zu Gebote stehenden prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich Gehör zu verschaffen. Hierzu gehört namentlich auch die Stellung von (Hilfs-)Beweisanträgen.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw/nrwe/olgs/koeln/j2024/1_…