(Kiel) Wegen der Abgasmanipulationen an einem Porsche Cayenne, in dem ein 3,0-Liter Dieselmotor des Herstellers Audi verbaut war, muss Porsche als Fahrzeugherstellerin einem Käufer aus Niederkrüchten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Ersatz leisten.

Darauf verweist der Limburger Fachanwalt für Verkehrsrecht Klaus Schmidt-Strunk, Vizepräsident des VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die entsprechende Mitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7.02.2020 zu seinem Urteil vom 30.01.2020 – Az I-13 U 81/19.

In dem Urteil führt der Senat aus, die Herstellerin sei Ende 2015 von der US-Umweltbehörde auf Abgasmanipulationen hingewiesen worden. Im Kontext der längeren Vorgeschichte habe sie deshalb Anlass gehabt, aktiv zu prüfen, ob die von ihr verwendeten Fremdmotoren tatsächlich betroffen waren, und davor nicht die Augen verschließen dürfen.

Ferner hat das Gericht entschieden, dass der Händler in Willich das Fahrzeug zurücknehmen muss. Er hatte es dem Kläger vor vier Jahren für 70.000 EUR verkauft und muss nun bei Rückgabe des Fahrzeugs 50.000 EUR zurückzahlen. Die Differenz ist die von dem Kläger zu leistende Nutzungsentschädigung.

Die Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat zugelassen.

Schmidt-Strunk empfahl, dies beachten und in derartigen Fällen unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA – Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. – www.vdvka.de – verwies.

Sollten Sie unsere Presseerklärungen nicht mehr erhalten wollen, senden Sie bitte eine kurze Nachricht an uns, gerne unter Verwendung der Funktion „Antworten“. Wir löschen Sie dann aus unserem Verteiler.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Klaus Schmidt-Strunk
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vize-Präsident des VdVKA – Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V.
Siemensstr. 26
65549 Limburg
Tel.: 06431 / 22551
Fax: 06431 / 24261
Email: rechtsanwalt@schmidt-strunk.de
www.schmidt-strunk.de