OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2024, AZ 6 U 155/21

Ausgabe: 09/10-2024

1. Die objektive Ausgestaltung einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung indiziert hier auch deshalb keine Sittenwidrigkeit im Sinn von § 826 BGB, weil sie bei dem vorliegenden Fahrzeug nicht ausschlaggebend für die Einhaltung der NOx-Grenzwerte im NEFZ ist.
2. Auch wenn selbst bei Verbleiben oder Einführung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Rahmen eines Updates eine Minderung des nach § 823 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Differenzschadens durch Entfernung der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung möglich sein sollte, ist eine solche Minderung zumindest im Streitfall nicht eingetreten, weil die Gefahr einer Betriebsbeschränkung, die weiterhin mit der verbleibenden temperaturabhängigen Abgasrückführung einhergeht, nicht signifikant hinter der vor dem Update bestehenden Betriebsbeschränkungsgefahr zurückbleibt.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…