LG Darmstadt, Beschluss vom 27.01.2025, AZ 1 O 109/24
Ausgabe: 01-2025
Die Erteilung einer vorformulierten „Widerrufsbelehrung“ bei Abschluss eines Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung stellt auch dann kein Angebot auf Gewährung eines vertraglichen Widerrufsrechts dar, wenn zu dem Zeitpunkt der Erteilung bereits höchstrichterlich entschieden und dem Leasingunternehmen bekannt war, dass bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung generell kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Weitere Informationen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…