OLG Celle, Beschluss vom 27.01.2025, AZ 14 U 91/23

Ausgabe: 01-2025

1.
Zur Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall muss der Auffahrende den zeitlichen und räumlichen Zusammenhang eines von ihm behaupteten Fahrstreifenwechsel des Vordermanns beweisen.

2.
Zu den Voraussetzungen einer erneuten Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz.

Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…