LG Itzehoe, Beschluss vom 24.02.2025, AZ 3 O 285/24

Ausgabe: 02-2025

Für ein als Campingfahrzeug versichertes Kfz kann die Neupreisentschädigung nach A.2.6.1 AKB 2021 nicht verlangt werden, wenn diese bedingungsgemäß nur für PKW vom Versicherer geleistet wird.

Abschleppkosten sind in der Kaskoversicherung nicht versichert, wenn ein Totalschaden vorliegt.

Weitere Informationen: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/…