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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
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24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
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Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
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StPO § 138a, § 97 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 258
Vereitelt ein Strafverteidiger die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, für die kein Beschlagnahmeverbot besteht, indem er absichtlich oder wissentlich falsche Angaben zu seinem Besitz an diesen macht, überschreitet er die Grenzen zulässiger […]
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StPO § 138a, § 97 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 258
Vereitelt ein Strafverteidiger die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, für die kein Beschlagnahmeverbot besteht, indem er absichtlich oder wissentlich falsche Angaben zu seinem Besitz an diesen macht, überschreitet er die Grenzen zulässiger […]
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BGB §§ 305c, 307 (Bg)
Eine in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Auftraggeber dem Sachverständigen in Bezug auf dessen Honoraranspruch „zur Sicherung“ und „erfüllungshalber“ seinen auf […]
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ZPO § 85 Abs. 2, § 233 Fd
Eine konkrete Einzelanweisung muss, wenn eine entsprechende allgemeine Anweisung nicht dargelegt ist, zur Ermöglichung einer zuverlässigen Gegenkontrolle durch den Rechtsanwalt beinhalten, dass unter allen Umständen zuerst die Frist im Fristenkalendereingetragen […]
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