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Aktuelles
- Radfahren darf nicht verboten werden
- Zur Haftungsquote bei der Kollision zwischen einem rechtsabbiegenden PKW mit einem querenden Radfahrer, der verbotswidrig einen Gehweg befährt
- leasingvertraglicher Entgeltanspruch
- § 823 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 249 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 5 EGV 715/2007
- Bundesgerichtshof zur Haftung des Betreibers einer Waschanlage
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
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Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Pressemitteilungen
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Zur Haftung eines Fahrradfahrers bei einem Verkehrsunfall, wenn er auf der falschen Straßenseite fährt
(Kiel) Kollidiert ein rechtsabbiegender Autofahrer mit einem ihm entgegenkommenden, also auf der falschen Straßenseite fahrenden Radfahrer, den er allerdings vorher bemerken konnte, haftet der Fahrradfahrer zu einem Drittel. Der Autofahrer […]
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Zur Haftung bei einem ungeklärten Auffahrunfall auf der Autobahn
(Kiel) Bleibt der Hergang eines Verkehrsunfalls auf einer Bundesautobahn ungeklärt, wird der Schaden aufgrund der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge geteilt. Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Präsident des VdVKA – […]
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Rechtsbeschwerde von Fußballtrainer Felix Magath gegen Bußgeldbescheid ist erfolglos
(Kiel) Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Celle (OLG) hat die Rechtsbeschwerde des Fußballtrainers Felix Magath gegen das Urteil des Amtsgerichts Uelzen vom 26. Oktober als unbegründet verworfen. Darauf […]
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Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt ist grob fahrlässig
(Kiel) Wer während der Fahrt im Auto sein Navigationsgerät bedient und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, handelt grob fahrlässig. Er hat den hierdurch eintretenden Schaden selbst zu tragen. Darauf verweist der […]
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