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Aktuelles
- Radfahren darf nicht verboten werden
- Zur Haftungsquote bei der Kollision zwischen einem rechtsabbiegenden PKW mit einem querenden Radfahrer, der verbotswidrig einen Gehweg befährt
- leasingvertraglicher Entgeltanspruch
- § 823 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 249 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 5 EGV 715/2007
- Bundesgerichtshof zur Haftung des Betreibers einer Waschanlage
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
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Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Pressemitteilungen
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Die Haftung für Schäden beim Autowaschen
(Kiel) Jeden Tag fahren in Deutschland mehr als 650.000 Pkw durch eine Waschanlage. Das Schadensrisiko ist vergleichsweise gering und trotzdem sind Kratzer im Lack, abgerissene Heck- oder Frontspoiler, Außenspiegel sowie […]
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BGH zum Recht des Verkäufers, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 BGB zu verweigern
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann. Darauf verweist der Limburger […]
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Oberlandesgericht Hamm: Bußgeld für geparktes Fahrzeug ohne gültige Umweltplakette
(Kiel) Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt. Bereits das Parken eines Fahrzeugs […]
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Hälftige Haftung für Streifunfall in einer Autobahnbaustelle
(Kiel) Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat entschieden, dass die Beteiligten eines sogenannten Streifunfalls beim Überholvorgang in einer Autobahnbaustelle jeweils zur Hälfte für den eingetretenen Schaden haften. Darauf verweist […]
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