BGH, Beschluss vom 18.10.2022, AZ VIa ZR 281/22
Ausgabe: 10 – 11/2022
Zur Vorteilsausgleichung bei der Gewähr von Restschadensersatz im Falle des Weiterverkaufs eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Kraftfahrzeugs durch den Geschädigten.
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