BGH, Beschluss vom 21.11.2022, AZ VI ZR 68/20

Ausgabe: 10 – 11/2022

Zur Haftung eines Motorenherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines von dessen Tochtergesellschaft hergestellten Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall.

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