BGH, Beschluss vom 18.06.2020, AZ VI ZR 321/19
Zum Erstattungsanspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den eigenen Unfallversicherer (hier: Beauftragung durch den Betreuer).
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