BGH, Beschluss vom 03.08.2020, AZ VI ZR 268/19
Ausgabe: 8/9-2020
Der Geschädigte, der im Wege der konkreten Schadensabrechnung Ersatz der Kosten für ein fabrikneues Ersatzfahrzeug begehrt, muss sich einen Nachlass für Menschenmit Behinderung anrechnen lassen, den er vom Hersteller aufgrund von diesem generell und nicht nur im Hinblick auf ein Schadensereignis gewährter Nachlässe erhält (Fortführung von Senatsurteil vom 18.Oktober 2011 -VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 9 f.)
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