BGH, Beschluss vom 04.01.2022, AZ VI ZR 291/20

Ausgabe: 01/02-2022

Zum Umfang der Haftung eines Motorenherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: u.a. Ersatzfähigkeit von Zulassungs- und Überführungskosten).

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