Verkehrsrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland. Jahr für Jahr ereignen sich in Deutschland mehr als 2 Mio. Verkehrsunfälle, darunter über 320.000 Unfälle mit Personenschäden. Die Zahl der Unfälle mit Todesfolge liegt alljährlich bei rd. 5.000.
Der volkswirtschaftliche Schaden von Verkehrsunfällen beläuft sich alljährlich auf mehr als 30 Milliarden Euro. Nach Berechnungen der EU beträgt der volkswirtschaftliche Schaden eines Verkehrstoten rd. 1 Mio. Euro.
Gleichwohl sind die Interessen der auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland bisher von keiner eigenständigen Vereinigung „in einer Hand“ ausschließlich vertreten.
In dieser Erkenntnis wurde im Herbst 2009 der VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. gegründet.
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