- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Grobe Fahrlässigkeit bei Abrollunfall mit Postzustellungsfahrzeug
- Rechtsbeschwerde gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung
- § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 287 ZPO, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV
- Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums; Maßgeblichkeit der am 1.4.2024 in Kraft getretenen Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung
- Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz: Keine Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab)
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; RVG § 3a; RVG-VV Nr. 7007
a) Die unterliegende Partei trifft keine prozessuale Kostenerstattungspflicht nach § 91 ZPO gegenüber der obsiegenden Partei bezüglich einer von dieser gemäß § 3a RVG vereinbarten Vergütung, soweit diese die gesetzliche […]
-
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Gb
a) Der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient, stellt einen Vermögensschaden dar und kann einen Anspruch […]
-
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Gb
a) Der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient, stellt einen Vermögensschaden dar und kann einen Anspruch […]
-
Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen
Verursacht ein vom rechten auf den linken Fahrstreifen einer Autobahn wechselnder Verkehrsteilnehmer einen Auffahrunfall, weil er den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, kann dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer 100 %-iger Schadensersatz zustehen, auch […]
-
-
-
-
-
-