- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Radfahren darf nicht verboten werden
- Zur Haftungsquote bei der Kollision zwischen einem rechtsabbiegenden PKW mit einem querenden Radfahrer, der verbotswidrig einen Gehweg befährt
- leasingvertraglicher Entgeltanspruch
- § 823 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 249 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 5 EGV 715/2007
- Bundesgerichtshof zur Haftung des Betreibers einer Waschanlage
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
Mobiltelefon, Handy, elektronisches Gerät, Taschenrechner, Anfragebeschluss
, Beschluss vom 01.08.2019 Ein (reiner) elektronischer Taschenrechner ist ein elektronisches Gerät, welches der Information dient oder zu dienen bestimmt ist i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/4_RBs_191_19_Beschluss_20190618.html
-
Mobiltelefon, Handy, elektronisches Gerät, Taschenrechner, Anfragebeschluss
Ein (reiner) elektronischer Taschenrechner ist ein elektronisches Gerät, welches der Information dient oder zu dienen bestimmt ist i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/4_RBs_191_19_Beschluss_20190618.html
-
elektronisches Gerät, Mobiltelefon, Powerbank, Ladekabel, Geräteeinheit
, Beschluss vom 01.08.2019 1. Weder eine „Powerbank“ noch ein Ladekabel sind isoliert betrachtet jeweils ein elektronisches Geräte i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO. 2. Zur Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals des […]
-
rechtliches Gehör, Verfahrensrüge, erforderlicher Vortrag, Einspruchsverwerfung
, Beschluss vom 01.08.2019 Bei Erhebung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Einspruchsverwerfung (anstatt der Entscheidung aufgrund Abwesenheitsverhandlung unter Berücksichtigung des aktenkundlichen Vorbringens des Betroffenen) bedarf es des […]
-
-
-
-
-
-