OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.11.2023, AZ 8 U 351/21
Ausgabe: 10-11/2023
Auf die sich aus dem Erfahrungssatz ergebende Vermutung, wonach ein Käufer ein Fahrzeug nicht erwirbt, dem eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung droht und bei dem im Zeitpunkt des Erwerbs in keiner Weise absehbar ist, ob dieses Problem behoben werden kann, kann sich ein solcher Käufer nicht berufen, wenn nur eine kurze Zeitspanne von wenigen Wochen zwischen dem Erwerb des Fahrzeugs und dem außergerichtlichen Schadensersatzverlangen liegt.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…