OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2023, AZ 18 U 168/22

Ausgabe: 08-09/2023

1.
Der durch den Fahrzeugerwerb in den „Dieselfällen“ geschädigte Fahrzeugkäufer kann auch im Rahmen von § 852 Satz 1 BGB den kleinen Schadensersatz gegen den Fahrzeughersteller geltend machen.

2.
Für die Berechnung des kleinen Schadensersatzes im Rahmen von § 852 Satz 1 BGB ist eine etwaige Händlermarge ohne Bedeutung, sofern der vom Fahrzeughersteller erlangte Händlereinkaufspreis den objektiven Fahrzeugminderwert im Kaufzeitpunkt übersteigt.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2023/…