OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2023, AZ 5 ORs 46/23
Ausgabe: 08-09/2023
1. Die Anordnung eines Fahrverbots und die Festsetzung einer isolierten Sperrfrist schließen einander regelmäßig aus.
2. Ein Fahrverbot kommt neben der Festsetzung einer isolierten Sperrfrist nur in Betracht, wenn das Gericht dem Täter auch das Fahren mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verbieten oder bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen von der Sperre ausnehmen will (§ 69a Abs. 2 StGB).
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2023/…