OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.05.2023, AZ 17 U 159/21
Ausgabe: 04-2023
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Rückgewährschuldverhältnis durch den Darlehensnehmer nach Widerruf ist nicht grundsätzlich deshalb rechtsmissbräuchlich, weil dieser das finanzierte Fahrzeug im Rahmen einer Rückkaufoption an den Händler veräußert hat.
Weitere Informationen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…