OLG Hamm, Beschluss vom 30.05.2022, AZ 9 U 221/21
Ausgabe: 05-2022
1. Auf einem Parkplatz, insbesondere bei Ein- und Ausparkmanövern, ist das Gesamtgeschehen zu betrachten.
2. Hierbei besteht ein wechselseitiges Rücksichtnahmegebot, insbesondere ist zwischen den Fahrzeugführern in Zweifelsfällen ein Kommunikationsakt nötig, um für beide Fahrzeuge ein unfallfreies Ein- und Ausparken zu ermöglichen.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2022/…