OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2022, AZ 5 RBs 98/22
Ausgabe: 03/04-2022
Der Verteidiger ist – auch als bevollmächtigter Vertreter des abwesenden Betroffenen – weder zum letzten Wort aufzufordern noch kann er verlangen, nach seinem Schlussvortrag noch ein letztes Wort zu haben.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2022/…