BGH, Beschluss vom 10.02.2022, AZ VI ZR 457/20

Ausgabe: 01/02-2022

Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse an der Feststellung des Rechtsgrundes der unerlaubten Handlung kann sich aus dem Aufrechnungsverbot des § 393 BGB ergeben.

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…