BGH, Beschluss vom 17.08.2021, AZ VI ZR 865/20
Ausgabe: 8/9-2021
Zum Umfang der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten).
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