OLG Celle, Beschluss vom 27.05.2021, AZ 7 U 1955/19
Ausgabe: 4-5/2021
1. Allein der Rückruf eines Pkws durch das KBA begründet für sich noch keine deliktische Haftung des Motorenherstellers.
2. Zur Frage der Haftung des Herstellers beim Vorliegen eines geregelten Kühlmittelthermostats
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