BGH, Beschluss vom 03.02.2021, AZ VI ZR 662/20
Ausgabe: 2/3-2021
Zur Reichweite des Ausschlusses der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeuges nach §7Abs. 1 StVG, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges tätig war (hier: Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers).
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