OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2020, AZ 2 Rv 35 Ss 175/20
Ausgabe: 10/11-2020
1. Elektrofahrräder mit Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h (sog. Pedelecs) sind auch strafrechtlich nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen.
2. Ein Erfahrungssatz, dass Pedelec-Fahrer unterhalb des für Fahrradfahrer geltenden Grenzwertes von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind, besteht nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…