Wegen der Abgasmanipulationen an einem Porsche Cayenne, in dem ein 3,0-Liter Dieselmotor des Herstellers Audi verbaut war, muss Porsche als Fahrzeugherstellerin einem Käufer aus Niederkrüchten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Ersatz leisten. Das hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter dem Vorsitz von Reinhart Schulz am 30. Januar 2020 entschieden. In dem Urteil führt der Senat aus, die Herstellerin sei Ende 2015 von der US-Umweltbehörde auf Abgasmanipulationen hingewiesen worden. Im Kontext der längeren Vorgeschichte habe sie deshalb Anlass gehabt, aktiv zu prüfen, ob die von ihr verwendeten Fremdmotoren tatsächlich betroffen waren, und davor nicht die Augen verschließen dürfen.
Ferner hat das Gericht entschieden, dass der Händler in Willich das Fahrzeug zurücknehmen muss. Er hatte es dem Kläger vor vier Jahren für 70.000 EUR verkauft und muss nun bei Rückgabe des Fahrzeugs 50.000 EUR zurückzahlen. Die Differenz ist die von dem Kläger zu leistende Nutzungsentschädigung.
Wegen der Einzelheiten wird auf der verlinkte (fehlt) Urteil Bezug genommen. Das Aktenzeichen lautet I-13 U 81/19. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat zugelassen.
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