Kann der Käufer eines vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs dieses ungehindert nutzen und sodann ohne Abzug eines Minderwerts weiterveräußern, hat er nach der maßgeblichen Differenzhypothese keinen Schaden erlitten, sodass ihm auch kein Schadensersatzanspruch zusteht.
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