1. Ein Verweis auf auf elektronischen Speichermedien enthaltene Bilddateien ist von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO nicht abgedeckt.
2. Zu den Darstellungsanforderungen an die Beweiswürdigung bei Verwendung eines anthropologischen Gutachtens.
Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/4_RBs_17_19_Beschluss_20190204.html