OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2025, AZ 3 U 6/24

Ausgabe: 02-2025

1. Bei der Ermittlung des Verdienstausfallschadens kann im Rahmen der Prognose des gewöhnlichen Laufs der Dinge nicht ohne Weiteres angenommen werden, ein freiberuflich tätiger Zahnarzt wäre im Alter von fast 75 Jahren ohne den Unfall noch voll erwerbstätig gewesen.
2. Schadensersatz für eine behauptete Praxiswertminderung kann der Geschädigte erst verlangen, wenn diese sich bei Aufgabe oder Veräußerung der Praxis konkret auswirkt.

Weitere Informationen: https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001…