BGH, Beschluss vom 09.02.2021, AZ VI ZR 405/19
Ausgabe: 2/3-2021
Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen hatte und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.
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