Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 02.09.2024, AZ 1 B 80/24
Ausgabe: 08 – 2024
Es erscheint nach Inkrafttreten der neuen fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zum Cannabiskonsum nicht (mehr) vertretbar, bei regelmäßigem Konsum allein gestützt auf diesen und auf die bisherige Fassung der Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung, also ohne vorherige Begutachtung, auf eine durch Cannabismissbrauch bedingte Fahrungeeignetheit zu schließen.(Rn.11)
Weitere Informationen: https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001…