OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.07.2024, AZ 25 U 377/21
Ausgabe: 07-2024
1. Zu den Anforderungen an die substantiierte Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gem. § 826 BGB durch unzulässige Abschalteinrichtungen.
2. Zur Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV, insbesondere zu den Anforderungen an die Darlegung eines unvermeidbaren Verbotsirrtums durch den Fahrzeughersteller.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…