OLG Celle, Beschluss vom 29.07.2024, AZ 7 U 149/22
Ausgabe: 07-2024
Die Prognose der erwarteten Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt für die Berechnung der Nutzungsvorteile kann nicht anhand der tatsächlichen individuellen Durchschnittsfahrleistung erfolgen.
Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…