OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2024, AZ 5 ORbs 132/24
Ausgabe: 07-2024
Es liegt ein Darstellungsmangel vor, wenn das Tatgericht es im Hinblick auf die Verpflichtung des Verkehrsteilnehmers, freie Bahn für das Wegerechtsfahrzeug zu schaffen, unterlässt, ausreichende Feststellungen zur konkreten Verkehrssituation zu treffen.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw/nrwe/olgs/hamm/j2024/5_O…