BGH, Beschluss vom 08.05.2024, AZ VI ZR 588/20
Ausgabe: 05/06-2024
Zur deliktischen Haftung des Motorenherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs.
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