BGH, Beschluss vom 04.04.2024, AZ VI ZR 755/20
Zur deliktischen Haftung des Kfz-Herstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…