Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an.

Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE218072018&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint