OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.07.2024, AZ 4 U 98/22
Ausgabe: 07-2024
1. Kein Schadensersatzanspruch des Käufers eines Pkw gegen einen Automobilhersteller gemäß § 826 BGB wegen der Installation einer Abschalteinrichtung in Form eines SCR-Katalysators.
2. Unschlüssigkeit eines Hilfsantrags auf Feststellung der Kostentragung des Herstellers.
3. Zur Berechnung des Restwertes eines Fahrzeugs im Rahmen der Vorteilsausgleichung anhand des Händlereinkaufspreises.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…