OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2025, AZ 3 U 124/24

Ausgabe: 02-2025

1. Macht sich der Käufer eines Neufahrzeugs den Vortrag des als Streithelfer auf Seiten des Verkäufers beigetretenen Fahrzeugherstellers zum Einsatz eines Thermofensters zu eigen, kann der Verkäufer diesen Vortrag jedenfalls dann nicht zulässigerweise mit Nichtwissen bestreiten, wenn er zuvor geltend gemacht hat, mangels eigener Kenntnisse auf Auskünfte des Herstellers angewiesen zu sein.
2. Der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Wohnmobils kann das ihm nach § 439 Abs. 1 BGB zustehende Wahlrecht im Rücktrittsschreiben ausüben (Anschluss BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 – VIII ZR 88/21, Rn. 29, juris).
3. Ist zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ein Software-Update nicht verfügbar und kann mit der zeitnahen Entwicklung eines solchen Updates nicht gerechnet werden, ist dem Käufer die Nachbesserung unzumutbar (Anschluss BGH, Urteil vom 9. November 2022 – VIII ZR 272/20, Rn. 49 ff., juris). Ein Nacherfüllungsverlangen kann dann ausnahmsweise gemäß § 440 BGB entbehrlich sein (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 – VIII ZR 88/21, Rn. 28, juris; Urteil vom 9. Mai 2018 – VIII ZR 26/17, BGHZ 218, 320, Rn. 14).

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